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In Ein-Raum-Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, darf ungehemmt gequalmt werden

Mit der Regierungsmehrheit von CDU und FDP hat der Landtag in Düsseldorf das Nichtraucherschutzgesetz gelockert.

Die Lokale müssen als Raucher-Gaststätte gekennzeichnet sein, dürfen Minderjährigen keinen Zutritt gewähren und keine `zubereiteten Speisen´ anbieten. Mit der Novellierung wird eine entsprechende Übergangsregelung legalisiert.

SPD und Grüne stimmten dagegen - ebenso der praktizierende Mediziner und Spitzenfunktionär mehrerer Ärzteorganisationen, Rudolf Henke von der CDU-Fraktion. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor von den Ländern ein absolutes Rauchverbot oder eindeutige Ausnahmen verlangt.

Neben den Sonderregelungen für kleine Kneipen und den Raucher-Clubs sind Ausnahmen vom Rauchverbot auch für Brauchtumsveranstaltungen, in Festzelten und geschlossenen Gesellschaften möglich.

geschrieben von JMH am 23.07.2009 um 17:48 Uhr.